Wissen

Der Zoll stellt für die nach Japan ausgeführten Waren kein APS-Ursprungszeugnis und ein entsprechendes japanisches Verarbeitungszertifikat mehr aus

Mar 26, 2019 Eine Nachricht hinterlassen

Nach Angaben der japanischen Botschaft in China hat das japanische Finanzministerium beschlossen, die APS-Vorzugstarife für Chinas Waren, die seit dem 1. April 2019 nach Japan ausgeführt werden, nicht zu gewähren. Die relevanten Angelegenheiten werden wie folgt bekannt gegeben:


1. Seit dem 1. April 2019 stellt der Zoll das APS-Ursprungszeugnis und das dazugehörige japanische Verarbeitungszertifikat für die nach Japan ausgeführten Waren nicht mehr aus.


2. Wenn der Absender der Waren in Japan ein Ursprungszeugnis benötigt, kann er die Ausstellung eines nicht präferenziellen Ursprungszeugnisses beantragen.


Besondere Ankündigung.

22. März 2019

Anfrage senden